A- A A+

Ratgeber

Neue EU-Datenschutzverordnung betrifft auch Vereine

. · 07.06.2018

Foto: Fotolia

Foto: Fotolia

Frist läuft am 25. Mai ab – Was müssen Vereine beachten?

Die Europäische Union hat mit der neuen Datenschutzverordnung die Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten geändert- das betrifft auch Vereine und Verbände. Bis zum 25. Mai 2018 haben sie noch Zeit, ihre Mitgliederverwaltung, die personenbezogene Daten enthalten, Datenbanken und Websites anzupassen, dann wird die neue EU-Datenschutzverordnung wirksam. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet unter „engagiert in NRW“ hilfreiche Tipps und Dokumente sowie eine Checkliste, wie sich Vereine auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten können.

Alle Tipps und Infos zur neuen EU-Datenschutzverordnung gibt es auf dem Engagementportal „engagiert in NRW“.

Kategorien: Ratgeber