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Ratgeber

Pflegehilfsmittel: Greifer und Hausnotruf

Lisa von Prondzinski · 05.05.2022

Viele Menschen möchten im Alter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, auch wenn sie allein leben. Sicherheit, wenn ein Notfall eintritt, bieten Hausnotrufsysteme. Foto: fotolia / Ingo Bartussek

Viele Menschen möchten im Alter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, auch wenn sie allein leben. Sicherheit, wenn ein Notfall eintritt, bieten Hausnotrufsysteme. Foto: fotolia / Ingo Bartussek

Wer möchte nicht so lange wie möglich – auch im Pflegefall – zu Hause bleiben? Dafür gibt es einen großen Markt an Hilfsmitteln. Doch was gibt es und wer zahlt was?

Inge S. hatte zusehends Mühe, sich zu bücken, wenn etwas auf den Boden fiel. Ihr Rücken machte Probleme. Deshalb kaufte die 73-Jährige eine Greifzange. „Auf die Idee, dass die Krankenkasse die bezahlen könnte, wäre ich nicht gekommen“, erzählt die Alleinlebende. Wenn ihr Hausarzt das Gerät verordnet hätte, hätte sie es vielleicht nicht komplett bezahlen müssen. „Doch darauf wurde ich erst im Sanitätshaus aufmerksam gemacht. Weil ich nicht mehr länger warten wollte, habe ich den Greifer trotzdem sofort mitgenommen“, erinnert sich die Rentnerin.

Es ist keine Seltenheit: Viele Patienten wissen nicht, worauf alles sie im Bedarfsfall Anspruch haben. Pflegende Angehörige wiederum haben weder die Zeit noch die Kraft, sich „auch noch um so was“ zu kümmern. So kommt schon mal unnötigerweise ein hübsches Sümmchen für Hilfsmittel zusammen. Dabei gibt es zig Gegenstände, die bezahlt, bezuschusst oder verliehen werden. Was genau einem zusteht, ist von Fall zu Fall verschieden; es hängt vom Grad des Handicaps, der Erkrankung oder der Pflegebedürftigkeit ab. Wer beispielsweise Probleme hat, sich selbst an- und auszuziehen, hat unter Umständen Anspruch auf einen Anziehstock oder Strumpfanzieher.

In dem sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind alle erstattungsfähigen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gelistet. Viele Hersteller teilen sich den Markt, bieten eine Vielzahl an Modellen an, doch nicht jedes wird von jeder Krankenkasse bezuschusst. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?

Eine Beratung in den eigenen vier Wänden ist am hilfreichsten, um Probleme zu erkennen und das zu einem passende Hilfsmittel zu finden. Foto: Daniela Lukaßen

Hilfsmittel = Krankenkasse

Grob gesagt sollen Hilfsmittel den Erfolg einer Behandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen. Simples Beispiel: Ein Rollator erlaubt eine gewisse Mobilität, wenn man nach einer Operation noch wackelig auf den Beinen ist oder es sogar bleibt. Zuständig hier ist die Krankenkasse. Zuvor muss ein Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellen. Bei einigen Hilfsmitteln wie einem Sprach-Computer ist aber vorher eine Genehmigung der Krankenkasse nötig. Dabei muss die Kasse innerhalb von drei Wochen entscheiden. Aber: „Falls eine aufwendigere Prüfung des Leistungserbringers erforderlich ist, kann diese Frist entsprechend verlängert werden“, so Isabella Heller, eine Sprecherin der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Rheinland/Hamburg. Wertvoller Tipp: Unbedingt die Zustimmung der Krankenkasse abwarten. Denn wer sich das Hilfsmittel vorher in Eigenregie besorgt, muss es in der Regel selbst bezahlen.

Pflegehilfsmittel = Pflegekasse

Pflegehilfsmittel wiederum sind nichts anderes als Hilfsmittel, die Beschwerden von Pflegebedürftigen lindern, die die Pflege erleichtern und dem Patienten ein Stück Selbstständigkeit zurückgeben sollen. Zuständig dafür ist die Pflegekasse, die jedoch bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Sind die Zuständigkeiten mal unklar, klären das die Kassen meist untereinander. Bereits Menschen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Vorausgesetzt, man lebt zu Hause und wird dort gepflegt.

Bei Pflegegrad 1 können sich die meisten Menschen jedoch noch gut selbst versorgen und den Alltag ohne viel fremde Hilfe bewältigen. Wobei ein Hausnotruf immer empfehlenswert ist. Denn er gibt einem selbst und den Angehörigen ein gutes Gefühl: In brenzligen Situationen, etwa wenn man fällt, lässt sich per Knopfdruck auf einen Handsender oder über das Hausnotrufsystem rasch Hilfe herbeirufen. Etliche Hilfsmittel sind auch für pflegende Angehörige interessant, denn wer den Partner oder die Eltern pflegt, ist auch körperlich gefordert. Schon ein Trapezgriff oder eine Haltestange am Bett kann den Rücken des Pflegenden enorm entlasten.

Wer bezahlt das alles? Lesen Sie weiter auf Seite 2.

Tags: ambulante Pflege , Pflege , pflegende Angehörige

Kategorien: Ratgeber , Pflege